MPU Untersuchungen

 

Die Anlässe zu einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) teilen sich wie folgt auf:

 

 

1. Erstmalige Auffälligkeit von Alkohol

 

2. Wiederholte Auffälligkeit von Alkohol

 

3. Auffälligkeit durch Drogen oder Medikamente

 

4. Auffälligkeit durch Verkehrsdelikte

 

5. Auffälligkeit durch strafrechtliche Delikte

 

6. Auffälligkeit durch körperliche Mängel

 

7. Auffälligkeit durch sonstige Anlässe 

 

 

Die Kosten einer Begutachtung sind bei allen anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung gleich und ergben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Durch die Möglichkeit der Kombination von Anlässen ergeben sich Kosten einer Begutachtung in der Preisspanne von 347,48 € bis 755,65 €. Klicken Sie zu weiteren Informationen auf den Link "Kosten Begutachtung".

 

Die anteilige Aufteilung der Untersuchungsanlässe ist der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) zu entnehmen. Klicken Sie zu weiteren Informationen auf den Link "Begutachtungen 2009".

 

Zu der Problematik der Nutzung von EU-Führerscheinen zwecks der Umgehung einer MPU wird auf die Hinweise des ADAC verwiesen. Klicken Sie zu weiteren Informationen auf den Link "ADAC EU Führerschein"